Umsatzsteuerbefreiung (Deutschland)

Ab dem 1. Januar 2023 gibt es eine bedeutende Änderung in Deutschland: Für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen gilt ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer.

Welche Anlagen sind betroffen?

Diese Regelung betrifft Solarmodule und "wesentliche Komponenten" von Anlagen in der Nähe von Privatwohnungen, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden für gemeinnützige Zwecke. Die installierte Bruttoleistung der PV-Anlage darf maximal 30 kW betragen.

Warum diese Änderung?

Die Einführung des Nullsteuersatzes soll Betreiber von Bürokratie entlasten. Sie müssen nun keine Umsatzsteuer mehr bezahlen und können gleichzeitig die Kleinunternehmerregelung beibehalten, ohne auf Vorsteuern zu verzichten. Betreiber müssen jedoch für mindestens fünf Jahre reguläre Umsatzsteuererklärungen abgeben.

Wichtige Details und Ausnahmen

Leasing- und Mietkaufverträge sind je nach Gestaltung zu betrachten, wobei die Vermietung explizit ausgeschlossen ist. Der Nullsteuersatz gilt nur, wenn die Lieferung direkt an den Betreiber erfolgt. Es gibt bestimmte Lieferungen und Installationen, für die Nachweise erforderlich sind.

Wann gilt die Regelung?

Die neuen Regelungen sind erst ab dem 1. April 2023 für bestimmte Verträge anzuwenden. Weitere Details und Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen.